AVGS und Gründungszuschuss: Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung wird aus Deiner Idee eine starke Marke
- Dr. Christian Boris Brunner
- 28. Juli
- 4 Min. Lesezeit

Zwei Begriffe, die oft im Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter fallen, wenn es um Existenzgründung geht: AVGS und Gründungszuschuss. Und dann höre ich die Fragen: “Ist Gründungszuschuss und AVGS das Gleiche?” oder “Was brauche ich denn jetzt: Gründungszuschuss oder AVGS?”
Die Antwort, die die meisten überrascht: Es ist kein Entweder-oder. AVGS und Gründungszuschuss betreffen zwei unterschiedliche Dinge – und sie ergänzen sich sehr gut, wenn Du sie richtig einsetzt. In diesem Beitrag zeige ich Dir, was beide Förderungen konkret bedeuten und wie Du Schritt für Schritt von der Idee zu einem Business kommst, das auf Dich zugeschnitten ist und Deine Persönlichkeit widerspiegelt.
Was ist der AVGS-Gutschein?
AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Er wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt und finanziert eine konkrete Maßnahme, die Dir bei der (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt hilft – dazu zählt ausdrücklich auch ein Existenzgründungscoaching.
Wichtig zu verstehen: Der AVGS finanziert die Beratung und Begleitung, nicht Deinen Lebensunterhalt. Er sorgt dafür, dass Du ein professionelles Coaching – zum Beispiel zur Entwicklung Deiner Geschäftsidee, Deines Businessplans und Deiner Markenstrategie zu 100% kostenfrei erhältst.
Für den AVGS zur Existenzgründungsberatung kommen grundsätzlich Menschen in Betracht, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und Interesse an einer selbständigen Tätigkeit haben – unabhängig davon, ob sie ALG I oder Bürgergeld beziehen. Ob Du einen Anspruch hast, entscheidet Deine zuständige Agentur für Arbeit bzw. Dein Jobcenter im persönlichen Beratungsgespräch.
Was ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss ist etwas anderes: Er sichert Dir – anders als der AVGS – tatsächlich Deinen Lebensunterhalt in der Startphase Deiner Selbständigkeit ab. Er richtet sich ausschließlich an Personen, die noch ALG I beziehen (nicht an Bürgergeld-Empfänger:innen – dazu weiter unten mehr).
Beziehst Du ALG I?
Das sind die wichtigsten Voraussetzungen für einen Gründungszuschuss:
Du hast bei Aufnahme der Selbständigkeit noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I.
Eine fachkundige Stelle (z.B. die Handelskammern, Handwerkskammer, Steuerberater:in, die Wirtschaftssenioren oder ein anerkannter Gründungsberater) bestätigt Dir schriftlich die Tragfähigkeit Deines Vorhabens.
Du übst die selbständige Tätigkeit hauptberuflich aus.
Die Bewilligung liegt im Ermessen Deiner Agentur für Arbeit – ein Rechtsanspruch besteht nicht automatisch, ein gut vorbereiteter, schlüssiger Businessplan erhöht Deine Chancen aber deutlich.
In der Regel wird der Gründungszuschuss in zwei Phasen gezahlt: In den ersten sechs Monaten in Höhe Deines zuletzt bezogenen ALG I, zuzüglich einer monatlichen Pauschale für Deine soziale Absicherung i.H.v. 300 Euro. In einer möglichen zweiten Phase von weiteren neun Monaten wird nur noch der Zuschuss für Deine soziale Absicherung i.H.v. 300 Euro gezahlt, wenn Du nachweist, dass Du weiterhin hauptberuflich unternehmerisch aktiv bist.
Beziehst Du Bürgergeld?
Dann kommt für Dich statt des Gründungszuschusses das sogenannte Einstiegsgeld in Betracht, das Dein Jobcenter individuell und regional unterschiedlich gestalten kann. Der AVGS für ein Existenzgründungscoaching steht Dir davon unabhängig grundsätzlich trotzdem offen.
AVGS + Gründungszuschuss: So spielen beide Maßnahmen zusammen
So könnte das Zusammenspiel für Dich aussehen, wenn Du ALG I bezieht:
Der AVGS ermöglicht Dir ein Existenzgründungscoaching, in dem Du Deine Idee entwickelst, validierst und in einen tragfähigen Businessplan überführst.
Genau dieser Business- und Finanzplan – inklusive Tragfähigkeitsbescheinigung - ist die Grundlage dafür, dass eine fachkundige Stelle Dir die für den Gründungszuschuss nötige Bestätigung ausstellen kann. Oft erhältst Du auch die Tragfähigkeitsbescheinigung von Deiner Existenzgründungscoach:in bzw. dem entsprechenden Träger.
Danach beantragst Du mit Deinem Business- und Finanzplan und der Tragfähigkeitsbescheinigung den Gründungszuschuss, der Dir die ersten sechs Monate Deiner Selbständigkeit finanziell absichert, zzgl. der weiteren Pauschale in der zweiten Phase.
Kurz gesagt: Der AVGS bringt Dich zu einer fundierten Geschäftsidee, die Du sorgfältig ausarbeitest bis zur Tragfähigkeit. Der Gründungszuschuss gibt Dir die Zeit, Deine Idee auch umzusetzen, ohne sofort existenziellen Druck zu haben.
Schritt für Schritt: Von der Idee zur geförderten Existenzgründung
Beratungsgespräch vereinbaren. Sprich bei Deiner Agentur für Arbeit oder Deinem Jobcenter offen über Deinen Wunsch, Dich selbständig zu machen.
AVGS ausstellen lassen. Bei entsprechender Eignung erhältst Du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für ein Existenzgründungscoaching.
Coach bzw. Bildungsträger wählen. Du entscheidest Dich für eine:n zugelassene:n Coach:in – idealerweise in Kooperation mit einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger, der die Abwicklung des Gutscheins übernimmt.
Coaching durchlaufen. Gemeinsam entwickelst Du Deine Geschäftsidee, Deine Markenpositionierung und Deinen Business- und Finanzplan – individuell auf Deine Situation zugeschnitten.
Tragfähigkeit bestätigen lassen. Mit dem fertigen Businessplan holst Du Dir die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle ein oder erhältst diese ggf. vom Bildungsträger.
Gründungszuschuss beantragen (bei ALG-I-Bezug). Reiche Deinen Antrag rechtzeitig vor der Gründung ein. Wichtig: Du musst noch einen Restanspruch auf ALG-I von mindestens 150 Tagen haben, wobei die Selbstständigkeit hauptberuflich ausgeübt werden muss.
Starten. Mit Businessplan, Markenstrategie und finanzieller Absicherung in den ersten Monaten gehst Du gut vorbereitet in Deine Selbständigkeit.
Die häufigsten Fehler, die Du vermeiden solltest
Viele Anträge scheitern nicht an der Idee, sondern an der Reihenfolge: Der Gründungszuschuss wird zu spät beantragt (nach statt vor der Gründung), der Businessplan wirkt unausgereift, oder es fehlt eine klare Aussage zur Tragfähigkeit. Auch der Restanspruch von mindestens 150 Tagen ALG I wird häufig übersehen – wer zu lange wartet, verliert unter Umständen den Anspruch ganz.
Häufige Fragen zu AVGS und Gründungszuschuss
Kann ich AVGS und Gründungszuschuss gleichzeitig nutzen?
Ja. Beide schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich: Der AVGS finanziert die Beratung, der Gründungszuschuss die Übergangsphase Deines Lebensunterhalts.
Wer bezahlt das Existenzgründungscoaching?
Mit einem gültigen AVGS-Gutschein trägt die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter die Kosten – für Dich ist das Coaching zu 100 % kostenfrei.
Bekomme ich den Gründungszuschuss auch mit Bürgergeld?
Nein, der Gründungszuschuss ist an den Bezug von ALG I gebunden. Bei Bürgergeld prüft Dein Jobcenter stattdessen das Einstiegsgeld.
Welche Unterlagen muss ich für den Gründungszuschuss einreichen?
Du benötigst dafür den Antrag für Gründungszuschuss, zusammen mit einem ausgearbeiteten Business- und Finanzplan, eine Tragfähigkeitsbescheinigung, einen Lebenslauf mit entsprechenden Zeugnissen und Nachweisen, die Deine fachliche Eignung aufzeigen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das ist individuell verschieden und hängt von Deiner Agentur für Arbeit ab. Plane für die einzelnen Schritte – Beratung, Coaching, Antragstellung – ausreichend Vorlauf ein.
Lass Dich Schritt für Schritt von mir begleiten:

Als Gründungsberater und -coach habe ich in den letzten fünf Jahren 250+ Gründer:innen in 1:1 Coachings, Seminaren und Workshops begleitet. Lass auch Dich in einem Existenzgründungscoaching – von der ersten Idee über den Business- und Finanzplan bis zur Antragstellung – von mir persönlich, online oder in Hamburg begleiten. Ich arbeite dabei mit seriösen AZAV-zertifizierten Bildungsträgern zusammen.
Ich freu mich auf Dich! Dein Christian
- Brand Buddy für Branding, Positionierung & Storytelling -


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